Schwarzangeln
Um in Deutschland legal mit einer Handangel nach Recht und Gesetz zu fischen musst du zwei Voraussetzungen erfüllen. Als Handangel gilt im rechtlichen Sinne schon eine Schnur mit Haken.
Du benötigst zum einen den staatlichen Fischereischein, der nach einer bestandenen Prüfung durch die zuständige untere Fischereibehörde oder Verwaltungsbehörde ausgestellt wird. Das ist in den meisten Fällen die Heimatgemeinde- oder die Stadverwaltung.
Weiterhin benötigst du den Fischereierlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer. Dieser kann vom Fischereinutzungsberechtigten des Gewässers bzw. vom Besitzer des Fischereirechtes entweder als Tageskarte oder als Zeitkarte in einem Zeitraum von bis zu einem Kalenderjahr käuflich erworben werden. Die Vorlage und Registrierung der staatlichen Fischereischein-Nummer ist beim Erwerb des Erlaubnisscheines zum Fischfang Vorschrift. Das Einhalten dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Fischereiaufseher oder die Polizei am Gewässer kontrolliert.