Der Angelschein in Baden-Württemberg

Hier erfährst du alle Information die für den Angelschein in Baden-Württemberg wichtig sind. Zuständig für den Angelschein ist der Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Er ist ein Zusammenschluss aus über 800 Angelvereinen in dem über 70.000 Angelfischer organisiert sind. Seine Ursprünge hat der Verband im Jahr 1892. Er ist anerkannter Naturschutzbund und anerkannter Träger ausserschulischer Jugendbildung und Jugendpflege. Er kümmert sich um die Förderung des Natur- und Tierschutzes, Schutz, Erhaltung, Reinhaltung und Verbesserung der Gewässer und Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin wird die Durchführung der Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung einschließlich der Durchführung solcher Prüfungen im Auftrag des Staates in Baden-Württemberg beim LFVBW organisiert. Das ist für dich die Anlaufstelle für den Angelschein in Baden-Württemberg.

Quelle: http://www.lfvbw.de

Allgemeine Informationen zum Angelschein

Allgemeine Informationen zum Angelschein, dem Vorbereitungslehrgang, der Prüfung und zum Angeln ohne Angelschein erhältst du auf unserer Startseite

Weitere Informationen

Voraussetzungen zum Ablegen der Fischerprüfung in Baden-Württemberg

  • Abgeschlossener Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung von mindestens 30 Stunden – Die Stunden werden vom Ausbilder rückgemeldet

  • Anmeldung zur Fischerprüfung und Zahlung der Prüfungsgebühr

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg

Prüfungsinhalte und Ablauf der Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Es gibt bei der Fischerprüfung in Baden-Württemberg folgende Fachgebiete

  • Allgemeine Fischkunde (Umgang mit Fischen etc.)

  • Spezielle Fischkunde

  • Gewässerökologie und Fischhege (z.B. Pflege der Gewässer)

  • Gerätekunde

  • Gesetzeskunde (Fischereirecht und Co.)

 

Als Voraussetzung zum Antreten der Prüfung musst du die Prüfungsvorbereitung während dem Vorbereitungskurs abschließen. Es existiert momentan ein großer Fragenpool von über 600 Prüfungsfragen. Zur Prüfung werden davon 60 Fragen zufällig ausgewählt, von jedem Fachgebiet 12 Stück. Jede Frage wird im Multiple-Choice Verfahren durchgeführt, mit je 3 Möglichkeiten zur Auswahl. Du hast die Angelprüfung bestanden, wenn du mindestens 45 der 60 fragen korrekt beantwortet und aus jedem Themengebiet mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet hast. Als Zeitvorgabe hast du 60 Minuten. Die Erfahrung zeigt aber dass die meisten Teilnehmer die Prüfung in unter 20 Minuten ablegen. Am Ende bekommst du ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Prüfungsorte und Termine der Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Die staatliche Fischerprüfung wird durch den LFV Baden-Württemberg abgenommen. Die Termine für die staatliche Fischerprüfung sind jedes Jahr am 2. Samstag im Mai und am 3. Samstag im November. In jedem Landkreis findet mindestens einmal im Jahr eine Prüfung statt. Nähere Informationen erhältst du beim Lehrgangsleiter des Vorbereitungskurses.

Gebühren für die Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Die Gebühren für die Fischerprüfung in Baden-Württemberg betragen 35,-€ – Die Gebühr wird gleich bei der Lehrgangsgebühr mit entrichtet.

Wo wird der Angelschein in Baden-Württemberg ausgestellt

Der Angelschein wird in Baden-Württemberg von der Heimatgemeinde oder Stadtverwaltung ausgestellt. Du benötigst nur dein Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung und deinen Personalausweis / Reisepass. Nachdem du den Angelschein in die Hände bekommen hast, kannst du dich offiziell einen Angler nennen.

Wo wird der Angelschein in Baden-Württemberg ausgestellt

Der Angelschein wird in Baden-Württemberg von der Heimatgemeinde oder Stadtverwaltung ausgestellt. Du benötigst nur dein Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung und deinen Personalausweis / Reisepass. Nachdem du den Angelschein in die Hände bekommen hast, kannst du dich offiziell einen Angler nennen.

Gebühren für den Angelschein in Baden-Württemberg

Der Angelschein in Baden-Württemberg wird auf Lebenszeit ausgestellt. Hierbei wird die Höhe der Fischereiabgabe nach dauer gestaffelt.

Neuausstellungen

  • für 1 Kalenderjahr = 33,- € (25,- € Gebühr + 8,- € Fischereiabgabe)

  • für 5 Kalenderjahre = 65,- € (25,- € Gebühr + 40,- € Fischereiabgabe)

  • für 10 Kalenderjahre = 105,- € (25,- € Gebühr + 80,- € Fischereiabgabe)

Verlängerungen

  • für 1 Kalenderjahr = 18,- € (10 ,- € Gebühr + 8,- € Fischereiabgabe)

  • für 5 Kalenderjahre = 50,- € (10,- € Gebühr + 40,- € Fischereiabgabe)

  • für 10 Kalenderjahre = 90,- € (10,- € Gebühr + 80,- € Fischereiabgabe)

Besonderheiten für Kinder und Jugendliche beim Angelschein in Baden-Württemberg

Für Kinder und Jugendliche gibt es in Baden-Württemberg den sogenannten Jugendfischereischein. Das Mindestalter liegt dabei bei 10 Jahren und kann bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Dach benötigst den normalen Fischereischein. Er kann ohne Prüfung von der Heimatgemeinde oder Stadtverwaltung ausgestellt werden. Damit darfst du im Beisein eines volljährigen Inhabers des Fischereischeins mit einer Rute angeln. Dein Begleiter muss jedoch den Fisch nach der Landung allein versorgen.

Bildquelle: Boats on Dock

Dein Online-Kurs für die Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Der Online-Kurs für die Fischeprüfung in Baden-Württemberg ist bald verfügbar. Drücke auf dem Button, um auf dem neuesten Stand zu sein.